Ihr Gutachter für Straßen- und Tiefbau
Wenn eine Pflasterfläche sich setzt, ein Kanalhausanschluss undicht ist oder die Abrechnung einer Tiefbaufirma nicht zur erbrachten Leistung passt, brauchen Sie eine belastbare fachliche Einschätzung. Hans Albert Kessel ist Gutachter für Straßen- und Tiefbau: Er stellt Mängel nachvollziehbar fest und beziffert, was die Beseitigung kostet.
Als Straßenbauermeister mit vierzehn Jahren Verantwortung als Geschäftsführer und Geschäftsinhaber im Straßen- und Tiefbau kennt er die Ausführungsseite aus eigener Praxis. Diese Erfahrung fließt in jedes Gutachten ein: Es geht nicht darum, eine Baustelle schlechtzureden, sondern zu klären, was fachlich geschuldet war und was tatsächlich gebaut wurde.
Auftraggeber sind private Bauherren, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Architektur- und Ingenieurbüros, Bauunternehmen sowie Kommunen und Versorger.
Themenfelder
Als Gutachter für Straßen- und Tiefbau werden Bauleistungen über die gesamte Breite des Gewerks begutachtet, vom Erdbau über den Rohr- und Kanalbau bis zur fertigen Oberfläche.
- Abwassertechnik, Kanalbau, Kanalhausanschlüsse
- Grundbau, Erdbau, Boden- u. Felsmechanik
- Rohr-, und Kanalbau, Bauwerke im Kanalbau
- Straßenbau, Pflasterbau, Asphaltbau
- Garten- und Landschaftsbau
Tätigkeitsschwerpunkte
Ob es um ein Gutachten nach einem Schaden geht, um die Sicherung des Ist-Zustands vor Baubeginn oder um die Begleitung der Ausführung: Der Auftrag richtet sich danach, was Sie tatsächlich klären müssen.
- Beratende Tätigkeiten (Ausführungsarbeiten Kanal- und Pflaster)
- Beweissicherungen
- Sachverständigengutachten
- Ermittlung von Bau- und Sanierungskosten
- Prüfung von Aufmaßen und Abrechnungen
- Bauqualität sichern und Baumängel aufspüren
- Straßen- und Verkehrswegebau
- Baustellenbesichtigung, Dokumentation, Mängelfeststellung für den Auftraggeber oder Bauherrn
- Labortechnische Materialuntersuchungen(Auswertung durch externe Fremdlabore)
- Bauüberwachung Kanalbau und Kanalhausanschlüsse
- Bauüberwachung Pflaster-, Naturstein-, Betonsteinarbeiten, Böschungsbefestigung
- Hofbefestigungen, Terrassen und Wege
Mitgliedschaften
- Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e.V.
- Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.
- Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.
- Güteschutz Kanalbau e.V.
- Handwerkskammer zu Köln
- Straßen- und Tiefbau-Innung Köln-Bonn
- Qualitätssicherung Pflasterbauarbeiten e.V.
Ausbildung und Werdegang
- Ausbildung als Karoserie- und Fahrzeugbauer
- Ausbildung als Straßenbauer
- Meisterprüfung als Straßenbauer 1984 bei der Handwerkskammer zu Köln
- Studium Betriebswirtschaft
- Güterfernverkehrsprüfung IHK Köln
- DVGW Zulassung GW3
- Kanalgüteschutz AK3 / 2 und D
- 10 Jahre Geschäftsführer Straßen und Tiefbau
- 4 Jahre als Geschäftsinhaber Straßen und Tiefbau
- seit 2016 Bauleiter und Kalkulator im Straßen- und Tiefbau
- 2017 Ausbildung und Prüfung als „BDSH geprüfter Sachverständiger“
- Spezialgebiet Pflasterarbeiten und Kanalarbeiten
- Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 Asbest
- Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
Kontakt
Hans Albert Kessel
Gutachter für Straßen- & Tiefbau
Schulstraße 42
53757 Sankt Augustin
Tel: 02241/334646
Fax: 02241/9053041
Handy: 01742347611
Mail: h.a.kessel@gutachter-kessel.de
Wann ein Sachverständiger weiterhilft
- Die Pflasterfläche zeigt Setzungen, Verdrückungen oder stehendes Wasser.
- Ein Hausanschluss ist undicht, die Dichtheitsprüfung schlägt fehl.
- Vor benachbarten Bauarbeiten soll der Ist-Zustand gesichert werden.
- Der Auftragnehmer verweigert die Nachbesserung vor der Abnahme.
- Aufmaße und Abrechnungen sollen auf Plausibilität geprüft werden.
- Sie brauchen eine Kostenschätzung für die Sanierung.
Ablauf einer Beauftragung
Nach Ihrer Anfrage an den Gutachter für Straßen- und Tiefbau klären wir telefonisch, worum es geht und welche Art von Gutachten Sie tatsächlich brauchen. Sie erhalten eine Einschätzung zu Aufwand und Kosten, bevor Sie sich entscheiden. Es folgt der Ortstermin mit Aufmaß und Fotodokumentation, bei Bedarf mit Materialprobe. Das schriftliche Gutachten geht Ihnen anschließend zu und ist so aufgebaut, dass es auch gegenüber der Gegenseite, einer Versicherung oder vor Gericht verwendbar ist.
Einsatzgebiet
Der regionale Schwerpunkt als Gutachter für Straßen- und Tiefbau liegt in Sankt Augustin, im Rhein-Sieg-Kreis sowie im Raum Bonn und Köln. Ortstermine im übrigen Bundesgebiet sind nach Absprache möglich, insbesondere bei größeren Bauvorhaben und bei Beweissicherungen mit festem Termin.
Häufige Fragen – Gutachter für Straßen- und Tiefbau
Was kostet ein Gutachten?
Das hängt vom Umfang ab, also von der Größe der Fläche oder Leitungsstrecke, der Zahl der Schadensbilder und davon, ob Materialuntersuchungen nötig werden. Nach einem kurzen Telefonat erhalten Sie eine Einschätzung, bevor Sie sich festlegen.
Wie schnell ist ein Ortstermin möglich?
Sobald der Zustand verändert ist, also der Graben verfüllt, die Fläche aufgenommen oder der Riss verputzt ist. Deshalb sollte die Beweissicherung vor dem Eingriff terminiert werden, nicht danach.
Ist ein Privatgutachten vor Gericht verwertbar?
Ein Privatgutachten ist im Prozess qualifizierter Parteivortrag und wird vom Gericht gewürdigt. In der Praxis ist es häufig der Grund, warum es gar nicht erst zum Prozess kommt, weil die Mängel sauber dokumentiert sind.
Das Privatgutachten ist vor Gericht als Gutachten anerkannt und wird durch die Vereidigung des Gutachters zum Gerichtsgutachten. Es kommt auch vor, dass ein nicht vereidigter Gutachter vom Gericht beauftragt wird, ein Gutachten für sein Spezialgebiet herzustellen.
Übernehmen Sie auch die Bauüberwachung?
Ja, sowohl für Kanalbau und Kanalhausanschlüsse als auch für Pflaster-, Naturstein- und Betonsteinarbeiten. Das ist oft der günstigere Weg, weil Fehler auffallen, solange sie noch ohne großen Aufwand zu beheben sind.
Arbeiten Sie auch für Bauunternehmen?
Ja. Eine Begutachtung lohnt sich für beide Seiten, unter anderem dann, wenn ein Auftraggeber Mängel behauptet, die fachlich keine sind.
Ein Gutachter kann Gutachten für jede Person und jedes Unternehmen erstellen. Er ist aber immer verpflichtet, sein Gutachten unparteiisch und nach den anerkannten Regeln der Technik zu erstellen. Ein vorsätzlich parteiisches Gutachten darf er auf keinen Fall erstellen, da er sich damit strafbar machen und seine Zulassung als Gutachter verlieren kann.





