Gutachten und
Beweissicherung

Beweissicherung, Privatgutachten oder Schiedsgutachten

Nicht jeder Streit am Bau braucht dieselbe Art von Gutachten. Wer nur wissen will, ob ein Mangel vorliegt, braucht etwas anderes als jemand, der bereits im Prozess steht. Privatgutachten, Beweissicherung und Schiedsgutachten haben jeweils einen anderen Zweck. Die folgende Übersicht zeigt, welche Form wann sinnvoll ist.

Privatgutachten

Das Privatgutachten ist der Regelfall. Sie beauftragen es selbst, es klärt, ob ein Mangel vorliegt, worauf er zurückzuführen ist und was die Beseitigung kostet. Im Prozess gilt es als qualifizierter Parteivortrag. In der Praxis führt es häufig dazu, dass es gar nicht erst zum Prozess kommt, weil die Gegenseite eine nachvollziehbar dokumentierte Mängelfeststellung schwer bestreiten kann.

Beweissicherung

Die Beweissicherung hält einen Zustand fest, bevor er sich verändert. Sinnvoll ist sie vor Beginn von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück, vor Verfüllung einer Leitungstrasse, vor Aufnahme einer Bestandsfläche oder immer dann, wenn später über den Zustand vorher gestritten werden könnte. Dokumentiert wird mit Aufmaß, Fotos und Beschreibung der vorgefundenen Situation.

Der Aufwand einer Beweissicherung ist gering im Vergleich zu dem, was eine fehlende Beweislage später kostet. Wer nicht belegen kann, wie es vorher aussah, trägt im Zweifel das Risiko. Besonders bei Erschütterungen durch benachbarte Erd- und Tiefbauarbeiten ist die Beweissicherung oft das einzige Mittel, Rissbildungen später überhaupt zuordnen zu können.

Schiedsgutachten

Beim Schiedsgutachten beauftragen beide Parteien gemeinsam einen Sachverständigen und vereinbaren vorab, sein Ergebnis zu akzeptieren. Das ist schneller und deutlich günstiger als ein selbständiges Beweisverfahren und hält die Geschäftsbeziehung in der Regel intakt. Voraussetzung ist, dass beide Seiten an einer Klärung interessiert sind und nicht an einer Verzögerung.

Ablauf einer Beweissicherung

Eine Beweissicherung wird terminiert, bevor der kritische Eingriff beginnt. Beim Ortstermin wird der vorgefundene Zustand systematisch aufgenommen: Lage und Ausdehnung vorhandener Risse, Setzungen, Unebenheiten und Vorschäden werden gemessen, beschrieben und fotografisch dokumentiert, jeweils mit Maßstab und nachvollziehbarer Zuordnung. Sie erhalten eine schriftliche Dokumentation, die den Zustand zu einem festen Zeitpunkt belegt und später jeder Gegendarstellung standhält.

Tritt anschließend ein Schaden auf, lässt sich anhand dieser Unterlage feststellen, ob er neu entstanden ist oder bereits vorher bestand. Ohne eine solche Dokumentation steht in der Regel Aussage gegen Aussage.

Weitere Leistungen

  • Ermittlung von Bau- und Sanierungskosten als Grundlage für Ansprüche und Verhandlungen
  • Prüfung von Aufmaßen und Abrechnungen der ausführenden Firma
  • Baustellenbesichtigung, Dokumentation und Mängelfeststellung für Auftraggeber und Bauherren
  • Bauüberwachung, um Fehler zu vermeiden, statt sie später zu bewerten
  • Beratung zu Ausführungsfragen bei Kanal- und Pflasterarbeiten

logo footer

Hans Albert Kessel
Gutachter für Straßen- & Tiefbau

Schulstraße 42
53757 Sankt Augustin

Tel: 02241/334646
Fax: 02241/9053041
Handy: 01742347611
Mail: h.a.kessel@gutachter-kessel.de

Was ein Gutachten enthält

Jedes Gutachten benennt den Auftrag und die zugrunde gelegten Unterlagen, beschreibt die beim Ortstermin vorgefundene Situation mit Aufmaß und Fotodokumentation, ordnet den Befund fachlich ein, benennt die Ursache und beschreibt den fachlich gebotenen Weg der Instandsetzung samt Kosten. Es ist so aufgebaut, dass es gegenüber der Gegenseite, einer Versicherung oder vor Gericht verwendbar ist.

Einsatzgebiet

Ortstermine für Beweissicherung und Begutachtung erfolgen schwerpunktmäßig in Sankt Augustin, im Rhein-Sieg-Kreis sowie im Raum Bonn und Köln. Bundesweite Termine sind nach Absprache möglich, insbesondere wenn ein Zustand vor Baubeginn festgehalten werden muss.

Häufige Fragen – Beweissicherung, Privatgutachten und Schiedsgutachten

Welche Unterlagen soll ich bereithalten?

Hilfreich sind Bauvertrag oder Auftrag, Leistungsverzeichnis, Pläne, Aufmaße, Rechnungen sowie bereits vorhandener Schriftverkehr zu den Mängeln. Fehlt einiges davon, ist das kein Hindernis.

Wann ist eine Beweissicherung zu spät?

Sobald der Zustand verändert ist, also der Graben verfüllt, die Fläche aufgenommen oder der Riss verputzt ist. Deshalb sollte die Beweissicherung vor dem Eingriff terminiert werden, nicht danach.

Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?

Nach dem Ortstermin liegt das schriftliche Gutachten üblicherweise innerhalb weniger Wochen vor. Sind Laboruntersuchungen nötig, verlängert sich der Zeitraum entsprechend.

Können Sie mich vor Gericht vertreten?

Nein, das ist Aufgabe Ihres Rechtsanwalts. Ein Sachverständiger klärt die technische Seite. Die rechtliche Bewertung und Vertretung gehören in anwaltliche Hand.

Übernimmt die Versicherung die Kosten?

Das hängt vom Vertrag ab. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Sachverständigenkosten häufig im Rahmen der Deckungszusage. Klären Sie das vorab mit Ihrem Versicherer.