Gutachter für
Pflasterarbeiten und Pflasterbau

Gutachter für Pflasterarbeiten von der Hofbefestigung bis zum Verkehrsweg


Eine Pflasterfläche wird an der Oberfläche beurteilt, entschieden wird sie im Ober- und Unterbau. Wenn sich Steine setzen, die Fläche sich verdrückt, Fugen leerlaufen oder nach jedem Regen Pfützen stehen, liegt die Ursache fast immer in Tragschicht, Bettung oder Fugenfüllung, seltener im Stein selbst.Als Gutachter für Pflasterarbeiten begutachtet Hans Albert Kessel Pflaster-, Naturstein- und Betonsteinflächen von der Hofbefestigung bis zum Verkehrsweg. Er stellt fest, welcher Ausführungsfehler zum Schaden geführt hat, ob nachgebessert werden kann oder die Fläche aufzunehmen ist, und beziffert die Kosten.

Wann ein Gutachter für Pflasterarbeiten weiterhilft


Der häufigste Anlass ist eine neu hergestellte Fläche, die sich schon nach kurzer Zeit verformt, und ein Betrieb, der die Nachbesserung ablehnt. Ebenso häufig geht es um eine anstehende Abnahme, um die Frage, ob eine Fläche der vereinbarten Belastung überhaupt standhält, oder um die Sicherung des Zustands, bevor auf dem Nachbargrundstück gebaut wird. In all diesen Fällen entscheidet die Dokumentation darüber, wer später in der Pflicht steht.

Typische Mängel im Pflasterbau


  • Setzungen und Verdrückungen durch unzureichend verdichteten Unterbau oder falsch gewählte Tragschicht
  • Bettungsmaterial mit falscher Körnung oder zu hohem Feinkornanteil
  • Zu große oder zu geringe Bettungsstärke, Bettung als Ausgleichsschicht missbraucht
  • Fugen zu schmal, nicht vollständig gefüllt oder mit ungeeignetem Material verfüllt
  • Fehlendes oder falsch angelegtes Quergefälle, stehendes Wasser auf der Fläche
  • Fehlende oder unzureichende Randeinfassung, in der Folge wandernde Flächen
  • Kantenabplatzungen und Kornausbrüche durch fehlerhaftes Rütteln
  • Ausblühungen, Verfärbungen und Fleckenbildung auf Betonstein und Naturstein
  • Ungeeigneter Belag für die tatsächliche Verkehrsbelastung

Leistungen


Der Leistungsumfang als Gutachter für Pflasterarbeiten deckt die gesamte Spanne von der Einzelbegutachtung bis zur Begleitung der Ausführung ab:

  • Sachverständigengutachten zu Schäden an Pflaster-, Naturstein- und Betonsteinflächen
  • Beweissicherung vor Beginn angrenzender Bauarbeiten
  • Bauüberwachung bei Pflaster-, Naturstein-, Betonstein- und Böschungsarbeiten
  • Beurteilung von Hofbefestigungen, Terrassen, Wegen und Verkehrsflächen
  • Prüfung von Aufmaßen und Abrechnungen
  • Ermittlung von Bau- und Sanierungskosten
  • Materialuntersuchungen über externe Fachlabore, Auswertung im Gutachten

Fachliche Grundlage

Grundlage der Bewertung sind der vertraglich geschuldete Leistungsumfang und die anerkannten Regeln der Technik für Pflasterdecken und Plattenbeläge, insbesondere die Anforderungen an Tragschicht, Bettung, Fuge und Randeinfassung sowie an die zu erwartende Verkehrsbelastung. Die Mitgliedschaften bei Qualitätssicherung Pflasterbauarbeiten und in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sichern die fachliche Einordnung ab.

Einsatzgebiet

Pflasterflächen werden schwerpunktmäßig in Sankt Augustin, im Rhein-Sieg-Kreis sowie im Raum Bonn und Köln begutachtet. Bei größeren Flächen und bei Beweissicherungen mit festem Termin ist die Anreise ins übrige Bundesgebiet nach Absprache möglich.

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Hans Albert Kessel
Gutachter für Straßen- & Tiefbau

Schulstraße 42
53757 Sankt Augustin

Tel: 02241/334646
Fax: 02241/9053041
Handy: 01742347611
Mail: h.a.kessel@gutachter-kessel.de

Ablauf

Nach Sichtung der Unterlagen folgt der Ortstermin mit Bestandsaufnahme, Aufmaß, Gefällemessung und Fotodokumentation. Zur Beurteilung des Aufbaus wird in der Regel ein Schurf angelegt, um Bettung und Tragschicht tatsächlich zu sehen, statt sie aus dem Schadensbild zu vermuten. Bei Bedarf werden Proben an ein Fachlabor gegeben. Das Gutachten benennt Mangel, Ursache, Instandsetzungsweg und Kosten.

Wird ein Gutachter für Pflasterarbeiten bereits während der Bauzeit eingebunden, lassen sich Bettung, Fugenmaterial und Verdichtung unmittelbar beurteilen. Nach Fertigstellung ist dafür ein Eingriff in die fertige Fläche nötig.

 

Häufige Fragen – Gutachten zu Pflasterarbeiten & Pflasterbau

Muss die ganze Fläche aufgenommen werden?

Nicht zwingend. Örtlich begrenzte Setzungen lassen sich oft im Teilbereich instand setzen. Liegt die Ursache dagegen im Unterbau der gesamten Fläche, ist eine punktuelle Reparatur meist verlorenes Geld. Genau das klärt die Begutachtung.

Sind Ausblühungen ein Mangel?

Kalkausblühungen auf Betonstein sind herstellungsbedingt und verwittern in der Regel. Als Mangel zu bewerten sind sie erst, wenn sie dauerhaft bleiben, ungleichmäßig auftreten oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart war.

Ab wann ist eine Setzung nicht mehr hinnehmbar?

Maßgeblich sind die Ebenheitstoleranzen und das geschuldete Gefälle, nicht der optische Eindruck. Beides wird beim Ortstermin gemessen und dokumentiert.

Der Betrieb sagt, das Pflaster arbeite sich noch ein. Stimmt das?

Eine geringfügige Nachverdichtung in den ersten Monaten ist normal. Sie ist aber keine Erklärung für ausgeprägte Setzungen, stehendes Wasser oder wandernde Flächen.

Wann sollte ich einen Gutachter für Pflasterarbeiten beauftragen?

Am besten, solange die Fläche noch im Bau ist. Bettung, Fugenmaterial und Verdichtung sind nach Fertigstellung nur noch über einen Schurf zu beurteilen. Wer den Einbau begleiten lässt, spart sich die spätere Beweisführung.